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Mittwoch, 28. Juli 2010
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      Kurabgabe

      ... die Kurkarte

      Kurabgabe Stadtgebiet
      Für die Einzelperson oder die 1. Person in der Familie: EUR 2,40 pro Tag
      Für die 2. Person der Familie: EUR 1,00 pro Tag
      In den Stadtteilen, soweit Kurmittel in Anspruch genommen werden: EUR 1,00 pro Tag

      Lieber Gast,

      mit Ihrer Kurkarte und der Bezahlung der Kurtaxe steuern Sie einen wichtigen Teil dazu bei, dass Bad Sooden-Allendorf einmalig bleibt, wie es ist.

      Die Kurkarte ist während des Aufenthalts ein wichtiger Begleiter, denn mit ihr erhalten Sie viele Vergünstigungen.

      Folgende Leistungen können kostenlos in Anspruch genommen werden:

      • Kurkonzerte und Tanzveranstaltungen (lt. VA-Kalender)
      • Geführte Wanderungen
      • Stadtführungen
      • Geführte Radwanderungen (Sommermonate)
      • Leseraum
      • Liegestühle am Gradierwerk
      • Benutzung Stadtbus
      • Besuch im Salzmuseum (1 x pro Aufenthalt)
      Folgende Leistungen erhalten Sie zu ermäßigten Preisen:

      • Eintritt zu Veranstaltungen
      • Tennis
      • Minigolf
      • WerratalTherme
      • Benutzung Freibad
      • Eintritt Museen
      • Benutzung Minigolfanlage

      Die Kuranlagen, Kurmusik, Wanderwege, Lese-, Fernseh- und Aufenthaltsräume und vieles andere mehr müssen unterhalten werden und kommen Ihnen zugute.

      Jeder Gast ist daher vom Tag der Ankunft an zur Zahlung der Kurabgabe verpflichtet. Der An- und Abreisetag wird als 1 Tag berechnet. Gästen, die in den angegliederten Ortsteilen wohnen und Kurmittelbehandlungen bekommen, wird die Kurabgabe für den Stadtteil Allendorf berechnet. Dergleichen gilt für Feriengäste der Nachbarorte z.B. aus Eschwege, Witzenhausen, Kassel und Göttingen, die Kurmittel nehmen.

      Über eine Dauer von 42 Tagen gelöste Kurkarten gelten als Jahreskurkarte. Im Verlauf des Kalenderjahres gelöste Kurkarten werden bei Vorlage auf die Kosten einer Jahreskurkarte angerechnet.

      Falls Sie Ihren Kuraufenthalt abbrechen müssen, wird Ihnen auf Antrag die nicht in Anspruch genommene Kurabgabe abzüglich einer Verwaltungsgebühr erstattet.

      Alles Nähere regelt die Kurbeitragssatzung.

      Hier haben Sie die Möglichkeit, die Kurbeitragssatzung als PDF herunterzuladen.

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