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Aktuelles aus der Stadt

Grundsteuerreform

Liebe Grundstückeigentümerinnen,
liebe Grundstückseigentümer,

wie bereits in den Zeitungen berichtet wurde, sind ab dem 1. Juli 2022 alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks dazu aufgefordert wurden, eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben.

Zu Ihrer weiteren Information können Sie hier das Informationsschreiben der Hessischen Steuerverwaltung herunterladen. Weiterführende Informationen finden Sie auch im FAQ-Katalog für Bürgerinnen und Bürger auf dem Informationsportal der Hessischen Steuerverwaltung Grundsteuer - FAQ | Ihr digitales Finanzamt Hessen.

Für weitere Fragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Eschwege-Witzenhausen für die Grundstückeigentümer in Bad Sooden-Allendorf zuständig.

Kontakt:
Tel. 05651 3320-0
E-Mail poststelle@fa-ew.hessen.de.

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