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Aktuelles aus der Stadt

Klimabonus in der sozialen Wohnraumförderung

In Umsetzung des Klimaschutz-Sofortprogramms vom 23. Juni 2021 stellt die Bundesregierung den Ländern für das Programmjahr 2022 zusätzlich eine Milliarde Euro an Finanzhilfen für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau bereit. Diese zusätzlichen Mittel sind für einen energetisch hochwertigen Neubau oder für die energetische Modernisierung von sozialem Wohnraum einzusetzen.

Daher gewährt das Land Hessen im Rahmen der bestehenden Programme der sozialen Wohnraumförderung gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) einen „Klimabonus". Indem auch das Effizienzhaus 55 förderfähig ist, kompensiert der Klimabonus die eingestellte KfW-Förderung im Neubau und schließt damit eine wichtige Förderlücke.

Der Klimabonus wird zusätzlich zur bestehenden Förderung des Mietwohnungsbaus (geringe und mittlere Einkommen), der Modernisierung von Mietwohnungen sowie des Studentischen Wohnens gewährt. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie vom 9. September 2020 (StAnz. S. 987) sowie des Sonderprogramms „Klimabonus in der sozialen Wohnraumförderung".

Sie haben Gelegenheit geplante Bauvorhaben mit oder ohne Klimabonus für eine Förderung bis zum 19.09.2022 anzumelden.

Für die Anmeldungen sind die als Anlagen beigefügten Vordrucke zu verwenden:

Anmeldeformular Modernisierung
Anmeldeformular Studenten
Anmeldeformular Mietwohnungsneubau
 

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