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Verkauf an Sonn- und Feiertagen in Bad Sooden-Allendorf gemäß § 5 Abs. 3 HLöG

Verkauf an Sonn- und Feiertagen in Bad Sooden-Allendorf gemäß § 5 Abs. 3 HLöG

Für den Festsetzungszeitraum vom 09.03. bis 26.10.2025 dürfen die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen öffnen. Die Offenhaltung ist hierbei auf die Bereiche zu beschränken, in denen der Kurbetrieb stattfindet oder ein besonderes Besucheraufkommen anzutreffen ist. Mithin darf der Verkauf an Sonn- und Feiertagen in beiden Stadtteilen stattfinden.

Der Verkauf von Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur- und Ausflugsorten ist an den sogenannten stillen Feiertagen (Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag) nicht zulässig.

Die Dauer der Öffnungszeit darf an diesen Tagen acht Stunden nicht überschreiten.

Wir bitten um entsprechende Beachtung und Einhaltung.

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