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Wichtiger Hinweis

Geldauflagen des Oberlandesgerichts Hessen - Möglichkeit der Registrierung für gemeinnützige Einrichtungen

Geldauflagen des Oberlandesgerichts Hessen - Möglichkeit der Registrierung für gemeinnützige Einrichtungen

Wir möchten Sie über folgende Möglichkeit für gemeinnützige Vereine informieren.

Gemeinnützige Vereine haben die Möglichkeit, sich beim Oberlandesgericht Hessen in die offizielle Liste der Empfänger von Geldauflagen (Bußgeldern) eintragen zu lassen. Di

ese Geldauflagen werden durch Gerichte oder Staatsanwaltschaften im Rahmen von Strafverfahren verhängt und können für eingetragene Organisationen eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Die Mittel sind steuerfrei, sofern sie satzungsgemäß verwendet werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Informationen zu gemeinnützigen Einrichtungen und Geldauflagen (OLG Hessen)

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