Das Städtebauförderungsprogramm zur Stärkung und Vitalisierung der Innenstädte und Ortszentren geht nach nunmehr zwölfjähriger Laufzeit in eine neue Phase und wurde im Jahr 2020 unter dem Namen „Lebendige Zentren“ neu aufgelegt. Die in der Vergangenheit gewonnenen Erkenntnisse werden für die Fortsetzung des Programms genutzt, weshalb die bisherigen Programmschwerpunkte um die Handlungsfelder baukulturelles Erbe, Energieeffizienz und Klimashutz ergänzt wurden.
Gefördert werden zum Beispiel bauliche Maßnahmen zur barrierefreien Entwicklung von bestehendem Wohnraum oder der Umbau von gewerblichen Leerständen zu Wohnzwecken. Energieeffizienz und Klimaschutz spielen dabei eine große Rolle, denn ein gesundes Stadtklima ist ein ebenso wichtiger Standortfaktor für Innenstädte wie kurze Wege, einladende Stadträume sowie die Funktions- und Angebotsvielfalt. So ist es mit der hier angebotenen Förderung auch möglich, bessere Rahmenbedingungen für eine stadtverträgliche Mobilität zu schaffen. Weitere Schwerpunkte sind flankierende Maßnahmen, die die Bedingungen für Wohnen und Wirtschaft in der Innenstadt stärken: attraktive Grün- und Freiflächen, belebte öffentliche Räume, die zum Verweilen einladen, Familienzentren und kulturelle Angebote.
Die fünf Programmschwerpunkte bilden:
1. Wohnen in der Innenstadt
2. Aufenthaltsqualität, Grünflächen und gesundes Klima
3. Funktions- und Angebotsvielfalt
4. Barrierefreiheit und Rahmen für stadtverträgliche Mobilität
5. Privates Engagement und Standortgemeinschaften
Grundlage für die Umsetzung von Maßnahmen ist ein von der Kommune aufzustellendes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK), in dem alle vorgenannten relevanten Themenstellungen analysiert werden. Auf dieser Grundlage sind integrierte Strategien zu entwickeln und konkrete Maßnahmen und Projekte zur späteren Umsetzung zu benennen.
Der integrierte Handlungsansatz des Programms bedingt die Einbindung der wesentlichen öffentlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure vor Ort. Nur gemeinsam mit den betroffenen Interessengruppen kann die Abstimmung der unterschiedlichen Belange und Anforderungen sowie die Bündelung der lokalen Aktivitäten gelingen. Daher wird prozessbegleitend eine „Lokale Partnerschaft“ aus Vertreterinnen und Vertretern der öffentlichen Hand, privaten Akteurinnen und Akteuren sowie engagierten Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet.
Weitere Informationen finden Sie auf einer eigens dafür eingerichteten Homepage: www.lebendigezentren-bsa.de.
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ISEK Hauptbericht, Stand 28.06.2021
Anerkennung des Konzepts durch das Hessische Wirtschaftsministerium