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Aktuelles aus der Stadt Wichtiger Hinweis

Schadstoffsammlung 2023

    Frühjahr Herbst  
Allendorf Feuerwehr/Waldisstr. 25.05.2023 12.10.2023 13:40 - 14:25 Uhr
Sooden Auf den Teichhöfen/Am Bruch

25.05.2023

12.10.2023 13:00 - 13:30 Uhr
Dudenrode Bushaltestelle Ortseingang 25.05.2023 12.10.2023 11:30 - 11:45 Uhr
Ellershausen Landstraße 25/Gutshofgelände 25.05.2023 12.10.2023 10:00 - 10:15 Uhr
Hilgershausen DGH Oberrieder Str./Im Dreschborn 25.05.2023 12.10.2023 11:00 - 11:15 Uhr
Kammerbach Feuerwehr/Kasseler Str. Sportplatz 25.05.2023 12.10.2023 12:00 - 12:15 Uhr
Kleinvach Feuerwehr/Hörnestraße - Zum Leinenpf. 25.05.2023 12.10.2023 14:45 - 15:00 Uhr
Oberrieden Witzenhäuser Straße / Ecke Lindenstraße  25.05.2023 12.10.2023 10:25 - 10:45 Uhr
Orferode DGH/Dohlsbachstraße  12.05.2023 12.10.2023 12:30 - 12:45 Uhr

Das Einsatzfahrzeug sammelt zu den aufgeführten Terminen diejenigen Abfälle ein, die nicht in 
den Ausguss, die Toilette oder die Mülltonne gehören.
Dazu zählen vor allem:
- Farben- und Lackrückstände
- Lösungsmittelreste
- Holz- und Pflanzenbehandlungsmittel
- Chemikalien aus dem Hobbybereich
- Reinigungsmittelreste
- Leuchtstoffröhren (maximal 10 Stück pro Anlieferung)
(Altreifen nimmt Ihr Händler zurück)


Für Fragen: Tel.: 95 85 –231
Die Termine finden Sie auch regelmäßig auf der Homepage der Stadt Bad 
Sooden-Allendorf.

 

A N N A H M E B E D I N G U N G E N

für die Einsammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus

Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis

(kommunale Schadstoffsammlung)

1. Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten. Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsorgungsfahrzeugs an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.

2. Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammelfahrzeug gebührenfrei.

3. Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig. Für die Entsorgung beträgt die Gebühr pro angeliefertes Kilogramm 3,50 Euro. Die Verwiegung der Abfälle erfolgt am Fahrzeug. Die Gebühr ist bei Übernahme fällig.

4. Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung. Das Gesamtgewicht bzw. Gesamtvolumen eines Behältnisses darf 20 kg oder 20 l nicht überschreiten.

5. Nicht angenommen werden:

  1. Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten
  2. Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden
  3. nicht näher definierbare Abfälle
  4. vermischte Sonderabfälle
  5. Hausmüll, Sperrmüll, Elektronikschrott, leere Behältnisse
  6. Autoreifen
  7. Munition
  8. Kampfstoffe
  9. Druckgasflaschen
  10. Infektiöse Abfälle
  11. Radioaktive Abfälle
  12. Sprengstoffe

Die Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten werden am Fahrzeug auf max. 10 Stück pro Sammlung beschränkt.

6. Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.

7. Zur Entlastung des Sonderabfallfahrzeuges sollten folgende Abfälle nicht abgegeben werden:

- Dispersionsfarben Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie „Am Breitenberg“ in Meißner-Weidenhausen. Diese Farben werden dort eingedickt (ausgehärtet über den Restmüll)

- ausgehärtete Farben und Lacke  Entsorgung zusammen mit dem Restmüll

- entleerte Behälter    Entsorgung mit dem Restmüll bzw. ein Duales System, z.B. Grüner Punkt

- silberhaltige Fixierbäder Zugelassene Entsorgungswege für Sonderabfall zur Verwertung (in gewerblichen Großmengen)

- Altöl    Rückgabe beim Händler

- Altmedikamente   Rückgabe bei den Apotheken

8. Den Anordnungen des verantwortlichen Fachpersonals im Sammelfahrzeug ist unbedingt Folge zu leisten. Es entscheidet im Einzelfall über die Annahme.

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