Der “GEMA-Pakt” ist eine Initiative des Landes Hessen, die darauf abzielt, ehrenamtlich geführte Vereine bei der Übernahme von GEMA-Gebühren zu entlasten. Ab dem 1. Januar 2025 sollen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Musiklizenzen von Veranstaltungen übernommen werden.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
• Art des Vereins: Der Verein muss seinen Sitz in Hessen haben und ehrenamtlich tätig sein oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Ziele verfolgen.
• Anzahl der Veranstaltungen: Es können bis zu vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr berücksichtigt werden.
• Veranstaltungsgröße: Die Veranstaltungsfläche darf maximal 500 Quadratmeter betragen.
• Eintrittsgelder: Es darf kein Eintrittsgeld erhoben werden.
Anmeldeverfahren:
Vereine können ihre Veranstaltungen über das Online-Portal der GEMA anmelden. Erfüllen sie die genannten Voraussetzungen, erhalten sie eine Bestätigung, dass das Land Hessen die anfallenden GEMA-Kosten übernimmt.
Finanzielle Rahmenbedingungen:
Für den “GEMA-Pakt” stellt das Land Hessen jährlich bis zu 400.000 Euro zur Verfügung, insgesamt 1,6 Millionen Euro bis Ende 2028. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Pakt finanzielle Grenzen hat und nicht jede Ehrenamtsveranstaltung abgedeckt werden kann.
Zusammenarbeit mit Dachverbänden:
Viele Vereine haben bereits über ihre Dach- oder Landesverbände Verträge mit der GEMA abgeschlossen, wie beispielsweise der Landessportbund Hessen für seine rund 7.400 Vereine. Das Land Hessen bietet an, bis zu 90 Prozent der GEMA-Kosten für solche Verbände zu übernehmen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und die Vereinsarbeit gezielt zu unterstützen.
Diese Maßnahme soll die ehrenamtliche Arbeit in Hessen fördern und die Vereine von bürokratischem Aufwand sowie finanziellen Belastungen entlasten.
Nähere Informationen unter: https://hessen.de/presse/land-will-vereine-unbuerokratisch-von-gema-kosten-befreien