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Aktuelles aus der Stadt

Schadstoffsammlung 2024

Schadstoffsammlung 2024

Ellershausen Landstraße 25 / Gutshofgelände 10:00 Uhr - 10:15 Uhr Frühjahr 08.4.2024 Herbst 07.11.2024
Oberrieden Witzenhäuser Str./Ecke Lindenstraße 10:25 Uhr - 10:45 Uhr Frühjahr 08.4.2024 Herbst 07.11.2024
Hilgershausen DGH Oberrieder Str./Im Dreschborn 11:00 Uhr - 11:15 Uhr Frühjahr 08.4.2024 Herbst 07.11.2024
Dudenrode Bushaltestelle Ortseingang 11.30 Uhr - 11.45 Uhr Frühjahr 08.4.2024 Herbst 07.11.2024
Kammerbach Feuerwehr/Kasseler Str./Sportplatz 12.00 Uhr - 12.15 Uhr Frühjahr 08.4.2024 Herbst 07.11.2024
Orferode DGH/Dohlsbachstr. 12.30 Uhr - 12.45 Uhr Frühjahr 08.4.2024 Herbst 07.11.2024
Bad Sooden Auf den Teichhöfen/Am Bruch 13.00 Uhr - 13.30 Uhr Frühjahr 08.4.2024 Herbst 07.11.2024
Allendorf Feuerwehr / Waldisstr. 13.40 Uhr - 14.25 Uhr Frühjahr 08.4.2024 Herbst 07.11.2024
Kleinvach Feuerwehr/Hörnestr./Zum Leinenpfad 14.45 Uhr - 15.00 Uhr Frühjahr 08.4.2024 Herbst 07.11.2024

Das Einsatzfahrzeug sammelt zu den o.g. Terminen diejenigen Abfälle ein, die nicht in den Ausguss, die Toilette oder die Mülltonne gehören.
Dazu zählen vor allem:

- Farben- und Lackrückstände
- Lösungsmittelreste
- Holz- und Pflanzenbehandlungsmittel
- Chemikalien aus dem Hobbybereich
- Reinigungsmittelreste
- Leuchtstoffröhren (maximal 10 Stück pro Anlieferung)
(Altreifen nimmt Ihr Händler zurück)

Für Fragen: Tel.: 95 85 –231

Die Termine finden Sie auch regelmäßig auf der Homepage der Stadt Bad Sooden-Allendorf.


A N N A H M E B E D I N G U N G E N
für die Einsammlung von Sonderabfällen in Kleinmengen aus
Haushaltungen und Kleingewerbe im Werra-Meißner-Kreis
(kommunale Schadstoffsammlung)


1. Die Annahme der Sonderabfälle erfolgt nur zu den festgelegten Zeiten an den im Fahrplan aufgeführten Standorten.
Abfälle, die bereits beim Eintreffen des Entsorgungsfahrzeugs an den Standorten abgestellt sind, werden nicht mitgenommen.

2. Die Annahme der Sonderabfälle aus privaten Haushaltungen erfolgt am Sammelfahrzeug gebührenfrei.

3. Die Annahme der Sonderabfälle aus Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben erfolgt am Sammelfahrzeug und ist gebührenpflichtig. Für die Entsorgung beträgt die
Gebühr pro angeliefertes Kilogramm 3,50 Euro. Die Verwiegung der Abfälle erfolgt am Fahrzeug. Die Gebühr ist bei Übernahme fällig.

4. Die Annahme der Sonderabfälle ist beschränkt auf 100 l bzw. 100 kg je Sammlung. Das Gesamtgewicht bzw. Gesamtvolumen eines Behältnisses darf 20 kg oder 20 l nicht überschreiten.

5. Nicht angenommen werden:

Sonderabfälle, die die Mengenbeschränkung (Nr. 4) überschreiten
Sonderabfälle, die in nicht verschlossenen oder undichten Behältnissen angeliefert werden
nicht näher definierbare Abfälle
vermischte Sonderabfälle
Hausmüll, Sperrmüll, Elektronikschrott, leere Behältnisse
Autoreifen
Munition
Kampfstoffe
Druckgasflaschen
Infektiöse Abfälle
Radioaktive Abfälle
Sprengstoffe
Die Annahme von Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten werden am Fahrzeug auf max. 10 Stück pro Sammlung beschränkt.

6. Das Umfüllen von Abfällen jeglicher Art am Fahrzeug ist nicht zulässig.

7. Zur Entlastung des Sonderabfallfahrzeuges sollten folgende Abfälle nicht abgegeben werden:

                  - Dispersionsfarben    Abgabemöglichkeit im Eingangsbereich der Deponie
                                                      „Am Breitenberg“ in Meißner-Weidenhausen. Diese
                                                       Farben werden dort eingedickt (ausgehärtet über den
                                                       Restmüll)

                - ausgehärtete Farben Entsorgung zusammen mit dem Restmüll
                  und Lacke

               - entleerte Behälter      Entsorgung mit dem Restmüll bzw. ein Duales System, z.B. Grüner Punkt

               - silberhaltige Fixierbäder Zugelassene Entsorgungswege für Sonderabfall zur Verwertung
                                                           (in gewerblichen Großmengen)

               - Altöl                            Rückgabe beim Händler

               - Altmedikamente        Rückgabe bei den Apotheken

8. Den Anordnungen des verantwortlichen Fachpersonals im Sammelfahrzeug ist unbedingt Folge zu leisten. Es entscheidet im Einzelfall über die Annahme

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