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Zuständige Behörde für bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren (Bauanträge, Anzeigen nach § 64 HBO, Bauvoranfragen, Grundstücksteilungen, Befreiungen) ist die Bauaufsicht des Werra-Meißner-Kreises.
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Altbatterien (Haushaltsmengen) können in den vorgehaltenen Boxen im Foyer des Rathauses entsorgt werden.
Zuständige Behörde für bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren (Bauanträge, Anzeigen nach § 64 HBO, Bauvoranfragen, Grundstücksteilungen, Befreiungen) ist die Bauaufsicht des Werra-Meißner-Kreises.
Als ehrenamtliche, kommunale Behindertenbeauftragte wurde Frau Heide Stühn-Jeschek ernannt.
Im Mittelpunkt ihrer Aufgaben sollen folgende Themen stehen:
- Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger mit Informations- oder Beratungsbedarf
- Förderung von Barrierefreiheit vor Ort und Begleitung entsprechender Maßnahmen, z. B. Absenkung von Bürgersteigen an Überquerungen, Einrichtung ebenerdiger Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen, Geschäften und Arztpraxen. Bei Neubaumaßnahmen und baulichen Veränderungen im öffentlichen Bereich haben sie in der Regel ein Anhörungsrecht.
- Zusammenarbeit mit der Kommune bei Bau- oder Verkehrsmaßnahmen im Sinne der Barrierefreiheit
- Einrichtung von Behindertenparkplätzen
- Sicherung der sozialen Teilhabe für alle Bürger.
Heide Stühn-Jeschek, Schulzengasse 3, Tel. 0 56 52/16 00; E-Mail: stuehn.co@web.de
Sie haben während Ihres Besuchs oder Kuraufenthalts in Bad Sooden-Allendorf etwas verloren?
Dann folgen Sie bitte dem Link zum Online-Fundbürovon Bad Sooden-Allendorf. Hier haben Sie sogar die Möglichkeit nach Gegenstand und / oder Zeitraum zu filtern, Fundanzeigen und Verlustanzeigen aufzugeben.
Das Verlorene ist nicht dabei?
Bitte schauen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nach. Nicht selten erhalten wir Fundgegenstände auch erst 10 - 14 Tage nach dem Fund.
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Angelegenheiten des Magistrats, der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse, Ortsbeiräte, Beiräte
Adressänderungen bei Kennzeichen mit ESW und WIZ
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Über den digitalen Mangelmelder können sowohl über das Internet als auch die App Mängel direkt vor Ort fotografisch erfasst und mit wenigen Klicks zur Bearbeitung weitergeleitet werden. Mit der Mangelmelder-App ist um ein vielfaches einfacher, beispielsweise illegal abgelegten Müll oder eine defekte Straßenlaterne anzuzeigen.
Die Mangelmelderapp kann mit jedem Browser aufgerufen werden und ist kostenfrei.
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Sprechzeiten: Do 17:15-18:30 Uhr
Schiedsleute kümmern sich um Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit Ihre Zuständigkeit in der Schiedsordnung für das Land Hessen geregelt ist.
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Die Schiedsperson vermittelt unparteiisch und versucht, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten und den Konflikt durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden.
Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, zum Beispiel in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Bitte vereinbaren Sie bei Bedarf einen Termin mit dem Schiedsamt.
Auskunft erteilt der Werra-Meißner-Kreis, 8.3 Natur- und Landschaftsschutz, Immissionsschutz:
Herr Oliver Pauscher
Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone, Raum 123
Telefon: 05651 302-4831
Telefax: 05651 302-4809
E-Mail: Oliver.Pauscher@Werra-Meissner-Kreis.de
Telefonzentrale, zentrale Terminvergabe