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Digitales Rathaus

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit einen persönlichen Termin bei unserem Servicebüro zu vereinbaren. Wir nutzen für die Online-Terminvereinbarung TIMIFY von der TerminApp GmbH, Balanstraße 73, in 81541 München.  

Wenn Sie die Online-Terminbuchungsmöglichkeit aufrufen, überträgt Ihr Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) technisch bedingt Daten an Server von TIMIFY. Informationen zur TIMIFY erhalten Sie auf folgender Webseite der TerminApp GmbH https://www.timify.com/de-de/pages/nutzungsbedingungen-fuer-terminbucher/ und in der Datenschutzerklärung von TIMFIY https://www.timify.com/de-de/legal/

Sie können sich im unten dargestellten Bereich darüber informieren, welche Voraussetzungen zur Erlangung der einzelnen Leistungen erfüllt sein müssen und was Sie zu dem Termin mitbringen müssen, bzw. besteht bereits bei einigen Leistungen die Möglichkeit, diese auch Online (OLAV) zu beantragen. Die Datenschutzerklärung OLAV können Sie hier einsehen.

Antrag Führungszeugnis / Auszug aus dem Gewerbezentralregister Online Service

Sie können ein Führungszeugnis oder einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister über die Homepage des Bundesamts für Justiz beantragen:

Zum Online-Antrag (Bundesamt für Justiz)

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag postalisch über die Stadt Bad Sooden-Allendorf, an den Magistrat der Stadt, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf oder per Email an stadt@bad-sooden-allendorf.de einzureichen.

Wir benötigen hierzu Ihre persönlichen Angaben, den Grund der Antragstellung sowie die Unterlagen der anfordernden Stelle.

Sie erhalten eine Rechnung (13,00 €). Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt. 

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Melderecht, Standesamt, Einbürgerung Online Service

Damit wir Sie noch besser unterstützen können, bieten wir Ihnen als neuen Service weitere digitale Vorgänge an. Sie können einfach online Ihre Anliegen aus den unten genannten Dienstleistungen auswählen und die Gebühren direkt über PayPal bezahlen:

Melderechtliche Vorgänge:

  Bei Rückfragen  wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail
an unser Servicebüro (05652/9585-322, servicebuero@bad-sooden-allendorf.de)

Beantragung einer einfachen oder
erweiterten Meldebescheinigung

       

Übermittlungs- oder Auskunftssperren

Einfache Meldebescheinigung 

 

Übermittlungssperre

Erweiterte Meldebescheinigung

 

Auskunftssperre

Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises

 

Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

Verlusterklärung 

 

 zur Statusabfrage

Elektronische Wohnsitz Anmeldung

 

Statuswechsel

Zur Anmeldung

 

Zum Onlineantrag


Standesamtliche Vorgänge:


 


Bei Rückfragen  wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail
an unser Standesamt (05652/9585-320, 321, 323), standesamt@bad-sooden-allendorf.de)

Anmeldung zur Eheschließung

 

Ehefähigkeitszeugnis

Zum Antrag

 

Zum Antrag

Vorankündigung zur Eheschließung

 

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Zum Antrag

 

Zum Antrag

Bestellung von Eheurkunden

 

Bestellung von Lebenspartnerschaftsurkunden

Zum Antrag

 

Zum Antrag

Einbürgerung:

   

Zum Antrag

   

 

 

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Antrag Personalausweis

Voraussetzungen der Ausstellung eines Personalausweises 

Hauptwohnsitz Bad Sooden-Allendorf

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)

Bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

Seit 01.05.2025 dürfen keine Papierbilder mehr angenommen werden.

Biometrische Passfotos werden direkt am PointID-System vor Ort im Servicebüro erstellt und medienbruchfrei ins Fachverfahren integriert. Alternativ können biometrische Passfotos auch bei zertifizierten Unternehmen, z. B. dm-Märkte oder zertifizierten Fotografen angefertigt werden. Sie erhalten von dort einen auslesbaren Code, den Sie zum Termin im Servicebüro vorlegen, damit hier Ihr biometrisches Passfoto geöffnet und verarbeitet werden kann.

Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)

Wenn kein Ausweis vorhanden ist (auch bei Verlust): Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original

Bei Namensänderung: Bescheinigung über Namensänderung im Original

Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis

Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.

Was kostet der neue Personalausweis?

22,80 € für Personen unter 24 Jahren

37,00 € für Personen ab 24 Jahren

+6,00 € pro biometrisch erstelltes Bild per PointID seit 01.05.2025

Wie lange dauert es bis der neue Ausweis abholbereit ist:

Ca. 2-3 Wochen

Auf Wunsch kann der neue Ausweis durch das Post Identverfahren direkt zur gemeldeten Wohnanschrift geschickt werden.

Die Kosten betragen 15,00 € und werden bei der Beantragung direkt im Servicebüro entrichtet.

Reisedokumente für Kinder 

 

Mit diesem Online-Service können Sie Daten zur Antragsvorbereitung an die zuständige Pass- und Personalausweisbehörde elektronisch übermitteln, hier klicken.

Hinweis: Kinderreisepässe werden ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt/verlängert/aktualisiert. Nähere Informationen unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html

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Antrag Reisepass

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reisepasses

Hauptwohnsitz Bad Sooden-Allendorf

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

 

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

persönliche Vorsprache für die Unterschrift

(bei Minderjährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig.)

Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person

bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde

Hinweis:
Seit 01.05.2025 dürfen keine Papierbilder mehr angenommen werden. Biometrische Passfotos werden direkt am PointID-System vor Ort im Servicebüro erstellt und medienbruchfrei ins Fachverfahren integriert. Alternativ können biometrische Passfotos auch bei zertifizierten Unternehmen, z. B. dm-Märkte oder zertifizierten Fotografen angefertigt werden. Sie erhalten von dort einen auslesbaren Code, den Sie zum Termin im Servicebüro vorlegen, damit hier Ihr biometrisches Passfoto geöffnet und verarbeitet werden kann.

 

Was kostet der neue Reisepass?

Leistung Personen ab 24 Jahren Personen unter 24 Jahren
Reisepass (internationaler Standard) 70,00 Euro 37,50 Euro
Reisepass im Express-Bestellverfahren 102,00 Euro 69,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten 92,00 Euro 59,50 Euro
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren 124,00 Euro 91,50 Euro
Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro 26,00 Euro
Mit PointID-erstelltes biometrisch Passbild, pro Bild (seit 01.05.2025) 6,00 Euro 6,00 Euro
Gebühr für die Zustellung durch das Post Identverfahren (auf Wunsch) an die Wohnadresse 15,00 Euro 15,00 Euro

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. 

 

Wie lange dauert es, bis der neue Ausweis abholbereit ist:

Ca. 4-6 Wochen für Standard-Reisepass.

 

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Vorläufiger Personalausweis / Reisepass

Voraussetzungen der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises / Reisepass

Hauptwohnsitz in Bad Sooden-Allendorf

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit Persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)

Bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

Seit 01.05.2025 dürfen keine Papierbilder mehr angenommen werden.

Biometrische Passfotos werden direkt am PointID-System vor Ort im Servicebüro erstellt und medienbruchfrei ins Fachverfahren integriert. Alternativ können biometrische Passfotos auch bei zertifizierten Unternehmen, z. B. dm-Märkte oder zertifizierten Fotografen angefertigt werden. Sie erhalten von dort einen auslesbaren Code, den Sie zum Termin im Servicebüro vorlegen, damit hier Ihr biometrisches Passfoto geöffnet und verarbeitet werden kann.

Wenn kein Ausweis vorhanden ist: Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original

Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis

Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.

Gebühr:

10,00 €

+6,00 € pro biometrisch erstelltes Bild per PointID seit 01.05.2025

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Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes

Über unser Onlineformular können Sie die Erteilung einer Erlaubnis für das Halten und Führen eines gefährlichen Hundes beantragen.

Hier gehts zum Antrag

 

 

 

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Sonstige Leistungen: Gewerbemeldungen, Beglaubigungen, Kirchenaustritt

Voraussetzungen

Gewerbeanmeldung

Personalausweis

Bei Gaststättengewerbeanmeldung

Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Gebühr 36,00 €

Gewerbeummeldung

Personalausweis

Gebühr 36,00 €

Gewerbeabmeldung

Personalausweis, Gewerbeanmeldung

Gebühr 36,00 €

Beglaubigungen Zeugnis / Unterschrift

pro Zeugnis / Unterschrift

Gebühr 3,00 € zzgl. pro Kopie 0,20 €

Bei mehr 6 Zeugnissen wegen des Zeitaufwandes bitte weiteren Termin buchen

Kirchenaustritt

Personalausweis

Gebühr 30,00 €

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Fischereischeine, Feueranmeldung, Schülertickets

Voraussetzungen

Fischereischeine

Jugendfischereischein

Personen bis 14 Jahre, keine Prüfungsbescheinigung erforderlich 

Gültigkeit 1 Jahr, Gebühr 7,50 €

Fischereischeine mit Gültigkeit für 1, 5 oder 10 Jahre

Personen ab 15 Jahre, Nachweis über bestandene Fischereiprüfung

Gültigkeit

 1 Jahr, Gebühr 12,50  ---  5 Jahre, Gebühr 36,00 €  ---  10 Jahre, Gebühr 68,00 €

Anmeldung eines Feuers

Ausgefülltes Formular mind. zwei Tage vor dem Termin beim Ordnungsamt abgeben

Formular hier (Verbrennung pflanzlicher Abfälle)

Schülertickets

Kosten: 50,00 €

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Anmeldung Einzelperson inkl. Änderung des Kfz-Scheines

Voraussetzungen

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:

Ausweisdokumente

Wohnungsgeberbestätigung

Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original, ggf. Scheidungsurteil

ggf. Einverständniserklärung Umzug Kind

Was benötigen Sie bei Anmeldung durch einen Bevollmächtigten:

Vollmacht, ggf. Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht im Original

Ausweisdokumente des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person

Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (siehe oben)

Welche Gebühren fallen für die Anmeldung an?

keine

Gebühren für die Änderung des Kfz-Scheines?

11,10 €

Hinweis:

Eine Anmeldung kann nie im Voraus durchgeführt werden, da dabei der tatsächliche Einzug in die Wohnung maßgebend ist. Gemäß Bundesmeldegesetz besteht eine Anmeldefrist von 14 Tagen.

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Anmeldung / Abmeldung einer Nebenwohnung (Nebenwohnsitz) Online Service

Zur Anmeldung bzw. Abmeldung einer Nebenwohnung (Nebenwohnsitz) stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Postalisch per Antrag über die Stadt Bad Sooden-Allendorf, an den Magistrat der Stadt, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf oder Digital (OLAV)

Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt.

Onlineantrag:
Anmeldung einer Nebenwohnung

Abmeldung einer Nebenwohnung

Voraussetzungen, was wird benötigt? Ihr Ausweisdokument

Gebühren: keine

Hinweise: Eine Anmeldung kann nie im Voraus durchgeführt werden, da dabei der tatsächliche Einzug in die Wohnung maßgebend ist. Gemäß Bundesmeldegesetz besteht eine Anmeldefrist von 14 Tagen.

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Zuzug aus dem Ausland

Voraussetzungen

Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist die Nennung der letzten inländischen Adresse (sofern vorhanden) unbedingt notwendig.

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:

Ausweisdokumente

Wohnungsgeberbestätigung

Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original, ggf. Scheidungsurteil

ggf. Einverständniserklärung Umzug Kind

Was benötigen Sie bei Anmeldung durch einen Bevollmächtigten:

Vollmacht, ggf. Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht im Original

Ausweisdokumente des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (siehe oben)

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Hinweis: 

Gemäß Bundesmeldegesetz besteht eine Anmeldefrist von 14 Tagen.

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Ummeldung innerhalb Bad Sooden-Allendorf inkl. Änderung Ausweis / Kfz-Schein

Voraussetzungen

Wenn Sie in Bad Sooden-Allendorf umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung bei Ihrem Einwohnermeldeamt ummelden.
Wir bitten Sie, bei der Ummeldung persönlich vorzusprechen. Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich.

Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt. Bei volljährigen Kinder ist es erforderlich, dass Sie eine Vollmacht über die Ummeldung mitbringen. Sofern Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert.
Wenn Sie nicht persönlich zur Ummeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen eine schriftliche Vollmacht, die ausdrücklich zur Ummeldung ermächtigt.  

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:

Ausweisdokumente / Kfz-Schein

Wohnungsgeberbestätigung

Gebühren:

Für die Ummeldung fallen keine Gebühren an, die Änderung des Kfz-Scheines ist gebührenpflichtig (11,10 €).

Hinweis:

Eine Ummeldung kann nie im Voraus durchgeführt werden, da dabei der tatsächliche Einzug in die Wohnung maßgebend ist. 

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Abmeldung ins Ausland / ohne festen Wohnsitz

Voraussetzungen

Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden.

Was wird benötigt:

Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und Änderung der Wohnungsangaben

Gebühren:

kostenfrei

Hinweis:

Eine Abmeldung ins Ausland kann auch rückwirkend erfolgen, wenn man bereits ins Ausland verzogen ist. Hier muss die Abmeldung jedoch in schriftlicher Form erfolgen (postalisch, per Fax oder Mail). Bei Deutschen, die einen deutschen Personalausweis besitzen, ist jedoch unbedingt die Abänderung des Adressaufklebers durchzuführen, weswegen dieser bei der Abmeldung im Original vorliegen muss.

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Parkausweise für Anwohner, Handwerker und Sozialer Dienst

Voraussetzungen für die Ausstellung

Parkausweis für Anwohner:

Gemeldet mit Hauptwohnsitz im entsprechenden Parkbereich

Kfz-Kennzeichen angeben

Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 30,00 €

Parkausweis für Handwerker:

Angemeldetes Gewerbe für den Bereich Handwerk

Kfz-Kennzeichen angeben

Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 30,00 €

Parkausweis für "Sozialer Dienst"

Pflegedienste, Ärzte

Kfz-Kennzeichen angeben

Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 30,00 €

Jahresparkausweis für alle gebührenpflichtigen Parkbereiche mit Parkscheinautomat

Frei beantragbar

Kfz-Kennzeichen angeben

Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 100,00 €

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Behindertenparkausweis (EU-Parkausweis)

Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Ausstellung eines Behindertenparkausweises (EU-Parkausweises) ist das Vorliegen bestimmter Merkzeichen in Verbindung mit einem festgelegten Grad der Behinderung und zugrundeliegender Erkrankungen. Diese werden durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales bestimmt.  

Nach Überprüfung des aktuellsten Bescheides des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales kann entschieden werden, ob die Berechtigung zum Erhalt des Behindertenparkausweises vorliegt oder ggf. eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO (Parkerleichterung für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Hessen) in Frage kommt.

kostenfrei

Was muss vorgelegt werden:

  • aktuellster Bescheid des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales
  • Ausweisdokument
  • bei Berechtigung zum Erhalt des Behindertenparkausweises: aktuelles Passbild
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Parkerleichterung für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Hessen

Voraussetzung

Voraussetzung für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO (Parkerleichterung für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Hessen) ist das Vorliegen bestimmter Merkzeichen in Verbindung mit einem festgelegten Grad der Behinderung und zugrundeliegender Erkrankungen.  

Diese werden durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales bestimmt. Ob eine Berechtigung zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO vorliegt, wird durch eine externe Stelle entschieden. Nach deren Rückmeldung erhalten Sie unaufgefordert eine Nachricht von uns, in denen wir Ihnen die Entscheidung mitteilen.     

kostenfrei

Was muss vorgelegt werden:

aktuellster Bescheid des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales

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