Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit einen persönlichen Termin bei unserem Servicebüro zu vereinbaren. Sie können sich im unten dargestellten Bereich darüber informieren, welche Voraussetzungen zur Erlangung der einzelnen Leistungen erfüllt sein müssen und was Sie zu dem Termin mitbringen müssen. Wir nutzen für die Online-Terminvereinbarung TIMIFY von der TerminApp GmbH, Balanstraße 73, in 81541 München.
Wenn Sie die Online-Terminbuchungsmöglichkeit aufrufen, überträgt Ihr Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) technisch bedingt Daten an Server von TIMIFY. Informationen zur TIMIFY erhalten Sie auf folgender Webseite der TerminApp GmbH https://www.timify.com/de-de/pages/nutzungsbedingungen-fuer-terminbucher/ und in der Datenschutzerklärung von TIMFIY https://www.timify.com/de-de/legal/
Ein Führungszeugniss können Sie über die Homepage des Bundesamts für Justiz beantragen.
Zum Online-Antrag (Bundesamt für Justiz)
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag über die Stadt Bad Sooden-Allendorf postalisch (Magistrat der Stadt, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf) oder per Email an stadt@bad-sooden-allendorf.de einzureichen.
Wir benötigen hierzu Ihre persönlichen Angaben, den Grund der Antragstellung sowie die Unterlagen der anfordernden Stelle.
Sie erhalten eine Rechnung (13,00 €). Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie über die Homepage des Bundesamts für Justiz beantragen.
Zum Online-Antrag (Bundesamt für Justiz)
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag über die Stadt Bad Sooden-Allendorf postalisch (Magistrat der Stadt, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf) oder per Email an stadt@bad-sooden-allendorf.de einzureichen.
Wir benötigen hierzu Ihre persönlichen Angaben, den Grund der Antragstellung sowie die Unterlagen der anfordernden Stelle.
Sie erhalten eine Rechnung (13,00 €). Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt.
Voraussetzungen der Ausstellung eines Personalausweises
Hauptwohnsitz Bad Sooden-Allendorf
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
Bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig
Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?
Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Info siehe Fotomustertafel, Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
Wenn kein Ausweis vorhanden (auch bei Verlust): Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original
Bei Namensänderung: Bescheinigung über Namensänderung im Original
Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis
Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.
Was kostet der neue Personalausweis?
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
37,00 € für Personen ab 24 Jahren
Wie lange dauert es bis der neue Ausweis abholbereit ist:
Ca. 2-3 Wochen
Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reisepasses
Hauptwohnsitz Bad Sooden-Allendorf
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?
persönliche Vorsprache für die Unterschrift
(bei Minderjährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig.)
Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person
bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der (siehe Fotomustertafel )
Was kostet der neue Reisepass?
Leistung | Personen ab 24 Jahren | Personen unter 24 Jahren |
Reisepass (internationaler Standard) | 70,00 Euro | 37,50 Euro |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 102,00 Euro | 69,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten | 92,00 Euro | 59,50 Euro |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | 124,00 Euro | 91,50 Euro |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro | 26,00 Euro |
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.
Wie lange dauert es, bis der neue Ausweis abholbereit ist:
Ca. 4-6 Wochen für Standard-Reisepass.
Voraussetzungen der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises / Reisepass
Hauptwohnsitz in Bad Sooden-Allendorf
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit Persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)
Bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig
Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?
Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Info siehe Fotomustertafel, Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
Wenn kein Ausweis vorhanden: Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original
Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis
Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.
Gebühr:
10,00 €
Kinderreisepässe werden ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt/verlängert/aktualisiert.
Nähere Informationen unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html
Voraussetzungen
Gewerbeanmeldung
Personalausweis
Bei Gaststättengewerbeanmeldung
Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Gebühr 36,00 €
Gewerbeummeldung
Personalausweis
Gebühr 36,00 €
Gewerbeabmeldung
Personalausweis, Gewerbeanmeldung
Gebühr 36,00 €
Beglaubigungen Zeugnis / Unterschrift
pro Zeugnis / Unterschrift
Gebühr 3,00 € zzgl. pro Kopie 0,20 €
Bei mehr 6 Zeugnissen wegen des Zeitaufwandes bitte weiteren Termin buchen
Kirchenaustritt
Personalausweis
Gebühr 30,00 €
Voraussetzungen
Fischereischeine
Jugendfischereischein
Personen bis 14 Jahre, keine Prüfungsbescheinigung erforderlich
Gültigkeit 1 Jahr, Gebühr 7,50 €
Fischereischeine mit Gültigkeit für 1, 5 oder 10 Jahre
Personen ab 15 Jahre, Nachweis über bestandene Fischereiprüfung
Gültigkeit
1 Jahr, Gebühr 12,50 --- 5 Jahre, Gebühr 36,00 € --- 10 Jahre, Gebühr 68,00 €
Anmeldung eines Feuers
Ausgefülltes Formular mind. zwei Tage vor dem Termin beim Servicebüro abgeben
Formular hier (Verbrennung pflanzlicher Abfälle)
Schülertickets
Kosten: 50,00 €
Voraussetzungen
Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:
Ausweisdokumente
Wohnungsgeberbestätigung
Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original, ggf. Scheidungsurteil
ggf. Einverständniserklärung Umzug Kind
Was benötigen Sie bei Anmeldung durch einen Bevollmächtigten:
Vollmacht, ggf. Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht im Original
Ausweisdokumente des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person
Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (siehe oben)
Welche Gebühren fallen für die Anmeldung an?
keine
Gebühren für die Änderung des Kfz-Scheines?
11,10 €
Hinweis:
Eine Anmeldung kann nie im Voraus durchgeführt werden, da dabei der tatsächliche Einzug in die Wohnung maßgebend ist. Gemäß Bundesmeldegesetz besteht eine Anmeldefrist von 14 Tagen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag über die Stadt Bad Sooden-Allendorf postalisch (Magistrat der Stadt, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf) oder digital einzureichen. Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt. Die Datenschutzerklärung OLAV können Sie hier einsehen.
Zum Online-Antrag (OLAV)
Voraussetzungen
Was wird benötigt?
Ausweisdokument
Gebühren:
keine
Hinweis:
Eine Anmeldung kann nie im Voraus durchgeführt werden, da dabei der tatsächliche Einzug in die Wohnung maßgebend ist. Gemäß Bundesmeldegesetz besteht eine Anmeldefrist von 14 Tagen.
Voraussetzungen
Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist die Nennung der letzten inländischen Adresse (sofern vorhanden) unbedingt notwendig.
Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:
Ausweisdokumente
Wohnungsgeberbestätigung
Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original, ggf. Scheidungsurteil
ggf. Einverständniserklärung Umzug Kind
Was benötigen Sie bei Anmeldung durch einen Bevollmächtigten:
Vollmacht, ggf. Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht im Original
Ausweisdokumente des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (siehe oben)
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung ist kostenfrei.
Hinweis:
Gemäß Bundesmeldegesetz besteht eine Anmeldefrist von 14 Tagen.
Voraussetzungen
Wenn Sie in Bad Sooden-Allendorf umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung bei Ihrem Einwohnermeldeamt ummelden.
Wir bitten Sie, bei der Ummeldung persönlich vorzusprechen. Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich.
Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt. Bei volljährigen Kinder ist es erforderlich, dass Sie eine Vollmacht über die Ummeldung mitbringen. Sofern Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert.
Wenn Sie nicht persönlich zur Ummeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen eine schriftliche Vollmacht, die ausdrücklich zur Ummeldung ermächtigt.
Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:
Ausweisdokumente / Kfz-Schein
Wohnungsgeberbestätigung
Gebühren:
Für die Ummeldung fallen keine Gebühren an, die Änderung des Kfz-Scheines ist gebührenpflichtig (11,10 €).
Hinweis:
Eine Ummeldung kann nie im Voraus durchgeführt werden, da dabei der tatsächliche Einzug in die Wohnung maßgebend ist.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag über die Stadt Bad Sooden-Allendorf postalisch (Magistrat der Stadt, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf) oder digital einzureichen. Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt. Die Datenschutzerklärung OLAV können Sie hier einsehen.
Zum Online-Antrag (OLAV)
Voraussetzungen
Was wird benötigt?
Ausweisdokument
Gebühren:
keine
Voraussetzungen
Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden.
Was wird benötigt:
Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und Änderung der Wohnungsangaben
Gebühren:
kostenfrei
Hinweis:
Eine Abmeldung ins Ausland kann auch rückwirkend erfolgen, wenn man bereits ins Ausland verzogen ist. Hier muss die Abmeldung jedoch in schriftlicher Form erfolgen (postalisch, per Fax oder Mail). Bei Deutschen, die einen deutschen Personalausweis besitzen, ist jedoch unbedingt die Abänderung des Adressaufklebers durchzuführen, weswegen dieser bei der Abmeldung im Original vorliegen muss.
Voraussetzungen für die Ausstellung
Parkausweis für Anwohner:
Gemeldet mit Hauptwohnsitz im entsprechenden Parkbereich
Kfz-Kennzeichen angeben
Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 30,00 €
Parkausweis für Handwerker:
Angemeldetes Gewerbe für den Bereich Handwerk
Kfz-Kennzeichen angeben
Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 30,00 €
Parkausweis für "Sozialer Dienst"
Pflegedienste, Ärzte
Kfz-Kennzeichen angeben
Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 30,00 €
Jahresparkausweis für alle gebührenpflichtigen Parkbereiche mit Parkscheinautomat
Frei beantragbar
Kfz-Kennzeichen angeben
Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 100,00 €
Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Behindertenparkausweises (EU-Parkausweises) ist das Vorliegen bestimmter Merkzeichen in Verbindung mit einem festgelegten Grad der Behinderung und zugrundeliegender Erkrankungen. Diese werden durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales bestimmt.
Nach Überprüfung des aktuellsten Bescheides des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales kann entschieden werden, ob die Berechtigung zum Erhalt des Behindertenparkausweises vorliegt oder ggf. eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO (Parkerleichterung für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Hessen) in Frage kommt.
kostenfrei
Was muss vorgelegt werden:
Voraussetzung
Voraussetzung für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO (Parkerleichterung für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Hessen) ist das Vorliegen bestimmter Merkzeichen in Verbindung mit einem festgelegten Grad der Behinderung und zugrundeliegender Erkrankungen.
Diese werden durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales bestimmt. Ob eine Berechtigung zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO vorliegt, wird durch eine externe Stelle entschieden. Nach deren Rückmeldung erhalten Sie unaufgefordert eine Nachricht von uns, in denen wir Ihnen die Entscheidung mitteilen.
kostenfrei
Was muss vorgelegt werden:
aktuellster Bescheid des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales