Preloader
German English Polish French Italian

Online Terminvereinbarung Ordnungsamt & Servicebüro

Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit einen persönlichen Termin bei unserem Servicebüro zu vereinbaren. Sie können sich im unten dargestellten Bereich darüber informieren, welche Voraussetzungen zur Erlangung der einzelnen Leistungen erfüllt sein müssen und was Sie zu dem Termin mitbringen müssen. Wir nutzen für die Online-Terminvereinbarung TIMIFY von der TerminApp GmbH, Balanstraße 73, in 81541 München. 

Wenn Sie die Online-Terminbuchungsmöglichkeit aufrufen, überträgt Ihr Endgerät (z.B. PC, Laptop oder Smartphone) technisch bedingt Daten an Server von TIMIFY. Informationen zur TIMIFY erhalten Sie auf folgender Webseite der TerminApp GmbH https://www.timify.com/de-de/pages/nutzungsbedingungen-fuer-terminbucher/ und in der Datenschutzerklärung von TIMFIY https://www.timify.com/de-de/legal/

Allgemeine Informationen

Antrag Führungszeugnis

Ein Führungszeugniss können Sie über die Homepage des Bundesamts für Justiz beantragen.

Zum Online-Antrag (Bundesamt für Justiz)

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag über die Stadt Bad Sooden-Allendorf postalisch (Magistrat der Stadt, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf) oder per Email an stadt@bad-sooden-allendorf.de einzureichen.

Wir benötigen hierzu Ihre persönlichen Angaben, den Grund der Antragstellung sowie die Unterlagen der anfordernden Stelle.

Sie erhalten eine Rechnung (13,00 €). Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt. 

 

Inhalt einblenden

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie über die Homepage des Bundesamts für Justiz beantragen.

Zum Online-Antrag (Bundesamt für Justiz)

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag über die Stadt Bad Sooden-Allendorf postalisch (Magistrat der Stadt, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf) oder per Email an stadt@bad-sooden-allendorf.de einzureichen.

Wir benötigen hierzu Ihre persönlichen Angaben, den Grund der Antragstellung sowie die Unterlagen der anfordernden Stelle.

Sie erhalten eine Rechnung (13,00 €). Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt. 

Inhalt einblenden

Antrag Personalausweis

Voraussetzungen der Ausstellung eines Personalausweises

Hauptwohnsitz Bad Sooden-Allendorf

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)

Bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Info siehe Fotomustertafel, Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme).

Bisheriges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)

Wenn kein Ausweis vorhanden (auch bei Verlust): Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original

Bei Namensänderung: Bescheinigung über Namensänderung im Original

Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis

Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.

Was kostet der neue Personalausweis?

22,80 € für Personen unter 24 Jahren

37,00 € für Personen ab 24 Jahren

Wie lange dauert es bis der neue Ausweis abholbereit ist:

Ca. 2-3 Wochen

Inhalt einblenden

Antrag Reisepass

Voraussetzungen für die Ausstellung eines Reisepasses

Hauptwohnsitz Bad Sooden-Allendorf

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

persönliche Vorsprache für die Unterschrift

(bei Minderjährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig.)

Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person

bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde

Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der (siehe Fotomustertafel )

Was kostet der neue Reisepass?

Standard-Reisepässe

37,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr, Reisepass 6 Jahre gültig
60,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Reisepass 10 Jahre gültig

Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende)

59,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr
82,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Express-Reisepass

69,50 Euro für Personen bis zum 24. Lebensjahr
92,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. 

Wie lange dauert es bis der neue Ausweis abholbereit ist:

Ca. 4-6 Wochen für Standard-Reisepass

Inhalt einblenden

Vorläufiger Personalausweis / Reisepass

Voraussetzungen der Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises / Reisepass

Hauptwohnsitz in Bad Sooden-Allendorf

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit Persönliche Vorsprache für die Unterschrift (Jugendliche ab Vollendung des 16. Lebensjahres sind allein antragsberechtigt und brauchen keine Zustimmung der Eltern)

Bei unter 16jährigen ist die Vorsprache mit einem gesetzlichen Vertreter notwendig

Was muss bei Beantragung mitgebracht werden?

Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto (Info siehe Fotomustertafel, Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). 

Wenn kein Ausweis vorhanden: Geburtsurkunde im Original bzw. bei verheiratet/geschiedenen/verwitweten Personen die Heiratsurkunde/Auszug aus dem Familienbuch im Original; bei Einbürgerung die Einbürgerungsurkunde im Original

Bei Beantragung unter 16 Jahren: unterschriebene Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten; bei alleinigem Sorgerecht entsprechenden Nachweis

Die zu entrichtende Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.

Gebühr:

10,00 €

Inhalt einblenden

Antrag Kinderreisepass

Voraussetzungen für die Beantragung

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses werden 13,00 Euro an Gebühren erhoben. 6,00 Euro fallen an bei der Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses. Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen.

Was muss ich mitbringen?

Voraussetzungen für die Erstbeantragung, die Verlängerung und jede Aktualisierung:

Wichtig: Ihr Kind muss bei der Vorsprache dabei sein!

Es sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest). Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind im Kinderreisepass unterschreiben.

Bitte ein Passfoto des Kindes (aktuell, frontal fotografiert, nach Möglichkeit biometrisch) mitbringen.

Ihr Kind muss mit Hauptwohnung in Bad Sooden-Allendorf gemeldet sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes ist die Vorlage der Geburtsurkunde im Original notwendig

Inhalt einblenden

Sonstige Leistungen: Gewerbemeldungen, Beglaubigungen, Kirchenaustritt

Voraussetzungen

Gewerbeanmeldung

Personalausweis

Bei Gaststättengewerbeanmeldung

Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Gebühr 36,00 €

Gewerbeummeldung

Personalausweis

Gebühr 36,00 €

Gewerbeabmeldung

Personalausweis, Gewerbeanmeldung

Gebühr 36,00 €

Beglaubigungen Zeugnis / Unterschrift

pro Zeugnis / Unterschrift

Gebühr 3,00 € zzgl. pro Kopie 0,20 €

Bei mehr 6 Zeugnissen wegen des Zeitaufwandes bitte weiteren Termin buchen

Kirchenaustritt

Personalausweis

Gebühr 30,00 €

Inhalt einblenden

Fischereischeine, Feueranmeldung, Schülertickets

Voraussetzungen

Fischereischeine

Jugendfischereischein

Personen bis 14 Jahre, keine Prüfungsbescheinigung erforderlich 

Gültigkeit 1 Jahr, Gebühr 7,50 €

Fischereischeine mit Gültigkeit für 1, 5 oder 10 Jahre

Personen ab 15 Jahre, Nachweis über bestandene Fischereiprüfung

Gültigkeit

 1 Jahr, Gebühr 12,50  ---  5 Jahre, Gebühr 36,00 €  ---  10 Jahre, Gebühr 68,00 €

Anmeldung eines Feuers

Ausgefülltes Formular mind. zwei Tage vor dem Termin beim Servicebüro abgeben

Formular hier (Verbrennung pflanzlicher Abfälle)

Schülertickets

Kosten: 50,00 €

Inhalt einblenden

Anmeldung Einzelperson inkl. Änderung des Kfz-Scheines

Voraussetzungen

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:

Ausweisdokumente

Wohnungsgeberbestätigung

Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original, ggf. Scheidungsurteil

ggf. Einverständniserklärung Umzug Kind

Was benötigen Sie bei Anmeldung durch einen Bevollmächtigten:

Vollmacht, ggf. Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht im Original

Ausweisdokumente des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person

Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (siehe oben)

Welche Gebühren fallen für die Anmeldung an?

keine

Gebühren für die Änderung des Kfz-Scheines?

11,10 €

Hinweis:

Eine Anmeldung kann nie im Voraus durchgeführt werden, da dabei der tatsächliche Einzug in die Wohnung maßgebend ist. Gemäß Bundesmeldegesetz besteht eine Anmeldefrist von 14 Tagen.

Inhalt einblenden

Anmeldung Nebenwohnsitz

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag über die Stadt Bad Sooden-Allendorf postalisch (Magistrat der Stadt, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf) oder digital einzureichen. Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt. Die Datenschutzerklärung OLAV können Sie hier einsehen.

Zum Online-Antrag (OLAV)

Voraussetzungen

Was wird benötigt?

Ausweisdokument

Gebühren:

keine

Hinweis:

Eine Anmeldung kann nie im Voraus durchgeführt werden, da dabei der tatsächliche Einzug in die Wohnung maßgebend ist. Gemäß Bundesmeldegesetz besteht eine Anmeldefrist von 14 Tagen.

Inhalt einblenden

Zuzug aus dem Ausland

Voraussetzungen

Bei einem Zuzug aus dem Ausland ist die Nennung der letzten inländischen Adresse (sofern vorhanden) unbedingt notwendig.

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:

Ausweisdokumente

Wohnungsgeberbestätigung

Geburtsurkunde bzw. Heiratsurkunde im Original, ggf. Scheidungsurteil

ggf. Einverständniserklärung Umzug Kind

Was benötigen Sie bei Anmeldung durch einen Bevollmächtigten:

Vollmacht, ggf. Betreuerausweis, Vorsorgevollmacht im Original

Ausweisdokumente des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug (siehe oben)

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung ist kostenfrei.

Hinweis: 

Gemäß Bundesmeldegesetz besteht eine Anmeldefrist von 14 Tagen.

Inhalt einblenden

Ummeldung innerhalb Bad Sooden-Allendorf inkl. Änderung Ausweis / Kfz-Schein

Voraussetzungen

Wenn Sie in Bad Sooden-Allendorf umgezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung bei Ihrem Einwohnermeldeamt ummelden.
Wir bitten Sie, bei der Ummeldung persönlich vorzusprechen. Die Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Ummeldung im Voraus ist nicht möglich.

Bei Familien (Ehepaare, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt. Bei volljährigen Kinder ist es erforderlich, dass Sie eine Vollmacht über die Ummeldung mitbringen. Sofern Sie mit Ihrem Kind aus der gemeinsamen elterlichen Wohnung ausziehen und der zweite Sorgeberechtigte nicht mitzieht benötigen wir eine Einverständniserklärung dieses Elternteils. Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich der Hauptwohnsitz des Kindes von dem einen Elternteil zum anderen Elternteil ändert.
Wenn Sie nicht persönlich zur Ummeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen eine schriftliche Vollmacht, die ausdrücklich zur Ummeldung ermächtigt.  

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung ist folgendes mitzubringen:

Ausweisdokumente / Kfz-Schein

Wohnungsgeberbestätigung

Gebühren:

Für die Ummeldung fallen keine Gebühren an, die Änderung des Kfz-Scheines ist gebührenpflichtig (11,10 €).

Hinweis:

Eine Ummeldung kann nie im Voraus durchgeführt werden, da dabei der tatsächliche Einzug in die Wohnung maßgebend ist. 

Inhalt einblenden

Abmeldung Nebenwohnsitz

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag über die Stadt Bad Sooden-Allendorf postalisch (Magistrat der Stadt, Marktplatz 8, 37242 Bad Sooden-Allendorf) oder digital einzureichen. Das Dokument wird Ihnen per Post zugestellt. Die Datenschutzerklärung OLAV können Sie hier einsehen.

Zum Online-Antrag (OLAV)

Voraussetzungen

Was wird benötigt?

Ausweisdokument

Gebühren:

keine

Inhalt einblenden

Abmeldung ins Ausland / ohne festen Wohnsitz

Voraussetzungen

Die Abmeldung ins Ausland kann bereits eine Woche vor dem Ausreisedatum vorgenommen werden.

Was wird benötigt:

Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis und Änderung der Wohnungsangaben

Gebühren:

kostenfrei

Hinweis:

Eine Abmeldung ins Ausland kann auch rückwirkend erfolgen, wenn man bereits ins Ausland verzogen ist. Hier muss die Abmeldung jedoch in schriftlicher Form erfolgen (postalisch, per Fax oder Mail). Bei Deutschen, die einen deutschen Personalausweis besitzen, ist jedoch unbedingt die Abänderung des Adressaufklebers durchzuführen, weswegen dieser bei der Abmeldung im Original vorliegen muss.

Inhalt einblenden

Parkausweise für Anwohner, Handwerker und Sozialer Dienst

Voraussetzungen für die Ausstellung

Parkausweis für Anwohner:

Gemeldet mit Hauptwohnsitz im entsprechenden Parkbereich

Kfz-Kennzeichen angeben

Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 30,00 €

Parkausweis für Handwerker:

Angemeldetes Gewerbe für den Bereich Handwerk

Kfz-Kennzeichen angeben

Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 30,00 €

Parkausweis für "Sozialer Dienst"

Pflegedienste, Ärzte

Kfz-Kennzeichen angeben

Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 30,00 €

Jahresparkausweis für alle gebührenpflichtigen Parkbereiche mit Parkscheinautomat

Frei beantragbar

Kfz-Kennzeichen angeben

Gültigkeit 1 Jahr, Kosten 100,00 €

Inhalt einblenden

Behindertenparkausweis (EU-Parkausweis)

Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Ausstellung eines Behindertenparkausweises (EU-Parkausweises) ist das Vorliegen bestimmter Merkzeichen in Verbindung mit einem festgelegten Grad der Behinderung und zugrundeliegender Erkrankungen. Diese werden durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales bestimmt.  

Nach Überprüfung des aktuellsten Bescheides des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales kann entschieden werden, ob die Berechtigung zum Erhalt des Behindertenparkausweises vorliegt oder ggf. eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO (Parkerleichterung für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Hessen) in Frage kommt.

kostenfrei

Was muss vorgelegt werden:

  • aktuellster Bescheid des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales
  • Ausweisdokument
  • bei Berechtigung zum Erhalt des Behindertenparkausweises: aktuelles Passbild
Inhalt einblenden

Parkerleichterung für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Hessen

Voraussetzung

Voraussetzung für die Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO (Parkerleichterung für besondere Gruppen schwer behinderter Menschen in Hessen) ist das Vorliegen bestimmter Merkzeichen in Verbindung mit einem festgelegten Grad der Behinderung und zugrundeliegender Erkrankungen.  

Diese werden durch das Hessische Amt für Versorgung und Soziales bestimmt. Ob eine Berechtigung zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO vorliegt, wird durch eine externe Stelle entschieden. Nach deren Rückmeldung erhalten Sie unaufgefordert eine Nachricht von uns, in denen wir Ihnen die Entscheidung mitteilen.     

kostenfrei

Was muss vorgelegt werden:

aktuellster Bescheid des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales

Inhalt einblenden