Verkehrsrechtliche Anordnung einer Arbeitsstelle kürzerer Dauer
Hiermit ergeht folgende verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenbaubehörde gem. § 45 (2) StVO und der VwV-StVO zur Durchführung von Bauarbeiten im Straßenraum:
Straße und Abschnitt
Straße: B 27
Abschnitt: Schürzebergtunnel Oberrieden
Art der Arbeiten:
Kurzzeitige Wartungsarbeiten/Vollsperrung mit Umleitung
Durchführungszeitraum:
Beginn: 02.05.2024; 08:00 Uhr
Ende: 02.05.2024; 15:00 Uhr